Um Ihren Verwaltungsaufwand zur Formulierung der betrieblichen Corona-Gefährdungsbeurteilung möglichst gering zu halten, empfehlen wir folgende Formulierungshilfen zu nutzen:
Die für unsere Branche zuständige Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) - hier Medienerzeugnisse - hält auf ihrer Internetseite vorformulierte Gefährdungsbeurteilungen bereit, die auf dem neuesten Stand gehalten werden.

Hier ist der Link:
https://www.bgetem.de/presse-aktuelles/themen-und-geschichten/coronavirus-disease-2019-covid-19/branchenspezifische-praeventionsmassnahmen
Dort stehen drei BG-Vorschläge zur Auswahl. Suchen Sie sich denjenigen aus, der auf Ihre Unternehmen am ehesten zugeschnitten ist:

  • Print- und Copyshops
  • Druckereien
  • Werbetechnik-Dienstleister


Reinen Digitaldruck-Dienstleistern sowie Scan- und Archivierungs-Dienstleistern empfehlen wir, sich am Muster für Druckereien zu orientieren und entsprechend anzupassen. In diesen Betriebsarten wird grundsätzlich Kunden, Besuchern und Lieferanten der Zutritt zu Produktionsräumen verwehrt.

Lediglich kleine Betriebe, in denen aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse die Trennung von Kundenbereich und Produktionsflächen nicht immer möglich ist, sollten das Muster für Print- und Copyshops als Grundlage verwenden.

Für Betriebe mit dem Schwerpunkt Werbetechnik-Dienstleistung empfehlen wir das entsprechende gleichnamige Muster.

Corona Notfalltelefon 24/7 für Unternehmer der Print- und Scan-Dienstleistungsbranche:
Tel. 0171- 475 35 25