3G-Nachweise müssen grundsätzlich täglich räumlich vor Betreten des Betriebes gegenüber dem Arbeitgeber erbracht werden. Eine Ausnahme hiervon gilt, wenn der Arbeitgeber innerhalb der Betriebsräume Tests anbietet.
Der Arbeitgeber muss auf eigene Kosten mindestens zwei Tests je Woche jedem Arbeitnehmer anbieten (z.B. in einer beauftragten externen Arztpraxis) oder im Betrieb zur Verfügung stellen. Das können auch Selbsttests sein, die allerdings unter Aufsicht des Arbeitgebers zu erbringen sind. Tests im Betrieb müssen von einer geeigneten und unterwiesenen Person durchgeführt werden (z.B. reicht eine Teilnahme an einem 45-Min.-Schulungs-Webinar aus). Kosten aller weiteren Tests, die über die mindestens zwei durch den Arbeitgeber finanzierten je Woche hinausgehen, muss der Arbeitnehmer selbst tragen.
Nicht ausreichend ist es, wenn der Arbeitnehmer behauptet, den Selbsttest “heute Morgen bereits zu Hause durchgeführt” zu haben. In diesem Fall kann der Arbeitgeber den Zutritt zum Betrieb verweigern und die Vergütung kürzen. Bei mehrfacher “Hometesting-Behauptung” ist eine Abmahnung, danach eine Kündigung zulässig.
Diese Regeln gelten bundesweit!